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   FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02   

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https://dejure.org/2005,18705
FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02 (https://dejure.org/2005,18705)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2005 - V 54/02 (https://dejure.org/2005,18705)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2005 - V 54/02 (https://dejure.org/2005,18705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 2 S. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Bildung einer Tantiemerückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vornahme einer Bilanzberichtigung durch den Steuerpflichtigen; Erfolgswirksame Berichtigung von fehlerhaften Bilanzansätzen; Erhöhung der Bemessungsgrundlage für eine Tantieme; Gewinnminderndes Ansetzen der Tantiemerückstellung bei der Ermittlung des Gewinns; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Wo im konkreten Einzelfall die Grenze zwischen (noch) angemessenen und (schon) unangemessenen Gesamtbezügen verläuft, ist im Wege der Schätzung zu ermitteln (BFH, Urteile vom 5.10.1994, I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549; vom 28.11.2001, I R 44/00, BFH/NV 2002, 543 ).

    Unangemessen im Sinne einer verdeckte Gewinnausschüttung sind dann nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand dieser Bandbreite übersteigen (BFH vom 5.10.1994, I R 50/94, a.a.O.).

    Zwar ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass es im Verhältnis zwischen fremden Dritten weder im Interesse der Gesellschaft noch in demjenigen des Geschäftsführers liegt, die Geschäftsführervergütung in allzu hohem Maße erfolgsabhängig auszugestalten (vgl. BFH, Urteil vom 5.10.1994, I R 50/94, BFHE 176, 523 , BStBl II 1995, 549, 551).

  • BFH, 10.07.2002 - I R 37/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (BFH, Urteile vom 10. Juli 2002, I R 37/01, BFHE 199, 536 , BFH/NV 2003, 269 ; vom 27.2. 2003, I R 46/01, BFHE 202, 241 , BStBl II 2004, 132 ).

    War aus damaliger Sicht die Vereinbarung so konzipiert, dass die Tantieme weniger als 25 v.H. der Gesamtvergütung ausmachen sollte, dann liegt eine vGA auch dann nicht vor, wenn sich die Gewinnsituation später besser als vorhergesehen entwickelt und sich daraus ein unerwartet hoher Tantiemeanspruch ergeben hat (BFH, Urteile vom 10.7.2002, I R 37/01, BFHE 199, 536 , BStBl II 2003, 418 ; vom 26.5.2004, I R 86/03, BFH/NV 2005, 75 ).

  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (BFH, Urteile vom 10. Juli 2002, I R 37/01, BFHE 199, 536 , BFH/NV 2003, 269 ; vom 27.2. 2003, I R 46/01, BFHE 202, 241 , BStBl II 2004, 132 ).

    Jedoch ist nicht schon deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung notwendigerweise gegeben, weil die Vergütung zu mehr als 25 v.H. aus variablen Anteilen besteht (BFH, Urteile vom 27.2.2003, I R 46/01, BFHE 202, 241 , BStBl II 2004, 132 ; vom 4.6.2003, I R 24/02, BFHE 202, 494 , BStBl II 2004, 136 ).

  • BFH, 26.05.2004 - I R 86/03

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Bezüge: Angemessenheit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Die hiernach maßgebliche Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt nur dann vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen eine entsprechende Tantiemezusage nicht erteilt hätte (BFH vom 15.3.2000, I R 74/99, BFHE 192, 267 , BStBl II 2000, 547 ; vom 27.4.2000, I R 88/99, BFH/NV 2001, 342 ; vom 26.5.2004, I R 86/03, GmbHR 2004, 1536 ).

    War aus damaliger Sicht die Vereinbarung so konzipiert, dass die Tantieme weniger als 25 v.H. der Gesamtvergütung ausmachen sollte, dann liegt eine vGA auch dann nicht vor, wenn sich die Gewinnsituation später besser als vorhergesehen entwickelt und sich daraus ein unerwartet hoher Tantiemeanspruch ergeben hat (BFH, Urteile vom 10.7.2002, I R 37/01, BFHE 199, 536 , BStBl II 2003, 418 ; vom 26.5.2004, I R 86/03, BFH/NV 2005, 75 ).

  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Jedoch ist nicht schon deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung notwendigerweise gegeben, weil die Vergütung zu mehr als 25 v.H. aus variablen Anteilen besteht (BFH, Urteile vom 27.2.2003, I R 46/01, BFHE 202, 241 , BStBl II 2004, 132 ; vom 4.6.2003, I R 24/02, BFHE 202, 494 , BStBl II 2004, 136 ).
  • BFH, 01.08.1984 - I R 88/80

    Rückstellungsbildung: Zur Frage, wann die Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Voraussetzung für die Passivierung einer Rückstellung ist, dass - eine Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit Wahrscheinlichkeit besteht oder entstehen wird oder dass über die Höhe dieser Verbindlichkeit Unsicherheit besteht (BFH, Urteil vom 1.8.1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44 ); - die künftigen Ausgaben im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht wurden (BFH, Urteil vom 19.5.1987, VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ) und - die Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit nach den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich war (BFH, Urteil vom 1.8.1984, I R 88/80, a.a.O.).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Diese Vorschrift enthält einen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung und statuiert eine handelsrechtlich und damit auch steuerrechtlich (§ 5 Abs. 1 EStG ) zu beachtende Passivierungspflicht (BFH, Urteil vom 5.2.1987, IV R 81/84, BFHE 149, 55 , BStBl II 1987, 845 ).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Voraussetzung für die Passivierung einer Rückstellung ist, dass - eine Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit Wahrscheinlichkeit besteht oder entstehen wird oder dass über die Höhe dieser Verbindlichkeit Unsicherheit besteht (BFH, Urteil vom 1.8.1984, I R 88/80, BFHE 142, 226, BStBl II 1985, 44 ); - die künftigen Ausgaben im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht wurden (BFH, Urteil vom 19.5.1987, VIII R 327/83, BFHE 150, 140 , BStBl II 1987, 848 ) und - die Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit nach den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich war (BFH, Urteil vom 1.8.1984, I R 88/80, a.a.O.).
  • BFH, 14.03.1989 - I R 105/88

    Revision - Ergänzungsbescheid - Fingierte Feststellung - Einkommen -

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    Der Körperschaftsteuerbescheid vom 14.8.2001 enthält fünf gesonderte Verwaltungsakte: - die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf -772 DM, - die Feststellung des Einkommens (vor Verlustabzug) auf241.089 DM, - die Feststellung des zu versteuernden Einkommens auf 0 DM, - die Feststellung der Tarifbelastung 0 DM, - die Feststellung der Minderung der Körperschaftsteuer auf 772 DM (vgl. BFH Urteil vom 14.3.1989 I R 105/88, BFHE 157, 72BStBl II 1989, 741).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

    Auszug aus FG Hamburg, 10.11.2005 - V 54/02
    b) Auch die weiteren Voraussetzungen für die Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung i.S. von § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind erfüllt, da die künftigen Ausgaben wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht wurden und die Inanspruchnahme nach den am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnissen wahrscheinlich war (vgl. BFH, Urteil vom 28.6.1989, I R 86/85, BFHE 157, 416 , BStBl II 1990, 550 ).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 59/91

    Fehlerhaftigkeit eines Bilanzansatzes

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

  • BFH, 04.11.1999 - IV R 70/98

    Bilanzberichtigung bei Fehler des Finanzamts

  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

  • BFH, 15.03.2000 - I R 74/99

    Gewinntantieme als vGA

  • BFH, 27.04.2000 - I R 88/99

    Bemessungsgrundlage

  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

  • BFH, 17.12.2003 - I R 16/02

    Gewinntantieme von mehr als 50 v. H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft als

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